Allgemeine Geschäftsbedingungen
- §1 GRUNDLAGEN
1 Projekte, Zielpositionen
Gegenstand dieser AGB ist die Zusammenarbeit der Beteiligten bei Erstellen des genauen Anforderungsprofils, beim Gestalten und Durchführen der Suche, strategischen Aufbau der Organisation bzw. bei der Auswahl von Kandidaten sowie bei Einstellungsentscheidungen für die zu bezeichnenden Zielpositionen deren Details auf Basis des (vorläufigen, mündlich abgestimmten) Anforderungsprofils (nach näherer Maßgabe des folgenden § 2.1) zu bestimmen sind.
1.2 Verantwortlicher Berater
Gemäß den Geschäftsprinzipien von hrXperts wird ein ein vom AG benannten Ansprechpartner die Projekte und alle notwendigen Schritte verantwortlich koordinieren.
1.3 Verantwortlicher Ansprechpartner des AG für hrXperts
Seitens des AG wird ein Projektleiter der hrXperts für alle die Zusammenarbeit in diesem Projekt betreffenden Fragen.
1.4 Klarstellung zum AGG
„Bewerber“, „Kandidat“, „Mitarbeiter“ etc. verstehen sich in diesem Vertrag und in der gesamten Kooperation rein funktionsbezogen und geschlechtsneutral. Auch im Übrigen werden beide Vertragspartner das Allg. Gleichbehandlungsgesetz beachten.
- §2 VORGEHENSWEISE, HAUPTLEISTUNGEN VON hrXperts, KOOPERATION
Interessante Kandidaten stehen nur während eines kurzen Zeitfensters zur Verfügung. Daher ist zeitnahe Mitwirkung des AG in diesem Projekt unabdingbar.
2.1 Erarbeitung und Abstimmung des Anforderungsprofils
Die Kooperation beginnt mit eingehender Analyse der Ausgangslage, des betrieblichen Umfeldes, der Organisation des AG sowie der Zielposition. Dazu führt hrXperts mit dem AG Analysegespräche. Darauf aufbauend erarbeitet hrXperts das für die Suche maßgebende Anforderungsprofil und legt es dem AG zur Prüfung vor.
Der AG gibt aus seiner Sicht notwendige Änderungen des Anforderungsprofils hrXperts unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt, in Textform bekannt. Soweit das nicht geschieht, gilt das Anforderungsprofil als genehmigt. hrXperts wird gemäß Satz 4 mitgeteilte Änderungswünsche des AG in das Anforderungsprofil einarbeiten oder, falls dies Bedenken begegnen sollte, den AG hierzu beraten und ihm das Resultat zur Prüfung vorlegen. Sätze 4 – 6 gelten dann erneut.
Das so festgelegte Anforderungsprofil ist Grundlage für alle weiteren Leistungen von hrXperts, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine Änderung des Profils vereinbart wird.
2.2 Direktsuche/ Anzeigensuche
hrXperts stellt Unternehmen fest, in denen sich Kandidaten befinden, die für die vakante Position geeignet sein könnten, und nimmt diese in eine „Zielfirmenliste“ auf. Um hier Firmen auszuklammern, die aus Sicht des AG keinen qualifizierten Hintergrund bieten oder die mit dem AG in Geschäftsverbindung stehen, legt hrXperts die Zielfirmenliste dem AG zur Prüfung vor. § 2.1 Sätze 4 – 6 gelten für die Zielfirmenliste sinngemäß.
Steht die Zielfirmenliste fest, wird hrXperts potenzielle Kandidaten identifizieren und in diskreter Weise ansprechen sowie bei Interesse den Kontakt vertiefen, um die Kandidaten zu beurteilen sowie für das Unternehmen zu begeistern.
Zusätzlich wird hrXperts mit speziell angepassten Stellenanzeigen die Positionen auf dem sowohl verdeckten als auch sichtbaren Stellenmarkt positionieren.
2.3 Beurteilungsverfahren und Vorauswahl, Bericht
hrXperts führt mit den geeignet erscheinenden Kandidaten detaillierte persönliche Interviews, gleicht die Ergebnisse mit dem Anforderungsprofil ab und schlägt anschließend den bzw. die als am besten geeignet erscheinenden Kandidaten dem AG zur Präsentation vor. Dazu erstellt hrXperts über jeden vorselektierten Kandidaten einen vertraulichen Bericht, der folgende Informationen beinhaltet:
– Persönliche Daten
– Name und Anschrift
– derzeitiges Gehalt und Gehaltsvorstellungen
– Kündigungsfristen und Verfügbarkeit
– Aus- und Weiterbildung
– Fachliche Kompetenz
2.4 Vorstellungsgespräche und weitere Leistungen
hrXperts wird, soweit die Beteiligten das wünschen, ferner
– die Termine für die Vorstellung von Kandidaten beim AG koordinieren,
– die ersten Präsentationsrunden sowie weitere Gespräche zwischen dem AG und
Kandidaten bis zum Vertragsabschluss begleiten,
– die Ergebnisse mit dem AG diskutieren,
– nach Vertragsabschluss des AG mit einem Kandidaten den übrigen absagen,
2.5 Empfehlungen
Im Interesse bestmöglicher Stellenbesetzung empfiehlt hrXperts dringend,
– Kandidaten für evtl. gewünschte weitere Interviews Folgetermine spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der ersten persönlichen Präsentation anzubieten;
– dem ausgewählten Kandidaten innerhalb von einer Woche nach seinem letzten
persönlichen Interview einen Arbeitsvertrag anzubieten.
- §3 HONORAR, ZAHLUNGSWEISE, SPESEN
3.1 Honorar und Fälligkeit
Die Leistungen von hrXperts werden mit 30 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts für die Zielpositionen nebst gesetzlicher Umsatzsteuer honoriert. Das Gehalt im Anforderungsprofil dient nur als Abrechnungsbasis. Das Honorar wird projektbegleitend in 3 Raten fällig.
– 33% des Honorars nach Auftragsvergabe
33% des Honorars nach Vorstellung der ersten Kandidaten
– 33% des Honorars nach unterzeichnetem Arbeitsvertrag
Unabhängig von einem etwaigen Projektabbruch wird für Kandidaten, die hrXperts dem AG benannt hat und die innerhalb eines Jahres nach dieser Benennung vom AG unter Vertrag genommen werden, das volle, Honorar nach § 3.1 fällig. Zahlungsziel 14 Tage netto nach Rechnungserhalt.
Wird ein Projekt aus Gründen, die hrXperts nicht zu vertreten hat (z.B. interne Besetzung durch den AG oder Entschluss zur Nichtbesetzung der Position) abgebrochen, so werden von dem restlichen Honorar 50% gegen Rechnung zur Zahlung fällig.
Für die Besetzung jeder weiteren unter 1.1 genannten Zielpositionen stellt hrXperts 30% des Bruttojahresgehalts des Kandidaten nach den gleichen Bedingungen unter 3.1. aufgeführt in Rechnung.
Ist der Suchauftrag gem. §3.1 abgeschlossen, erhält hrXperts das vereinbarte Honorar für all diejenigen Kandidaten, die dem AG vorgestellt wurden und die einen Arbeitsvertrag erhalten hat und die Kandidaten nach Ablauf der Probezeit im Unternehmen verbleiben.
Sollte der Kandidat innerhalb der Probezeit kündigen, geht hrXperts erneut in die Suche und wird somit ohne weitere Honorarzahlung nachbesetzen. Etwaige Sachkosten werden vom AG getragen.
3.2 Ergänzungshonorar bei Mehrfacheinstellungen
Nimmt der AG aus dem Kreis der von hrXperts im Rahmen dieses Vertrags überprüften und empfohlenen Kandidaten auch außerhalb des Suchprofils unter Vertrag, so erhält hrXperts für jeden zusätzlichen Mitarbeiter, der während der Dauer des Projekts und/oder während der sich daran anschließenden 12 Monate unter Vertrag genommen wird, ein Ergänzungshonorar von 30% des Bruttojahreszielgehaltes fällig.
3.3 Reisespesen von Kandidaten
Von Kandidaten für Vorstellungsgespräche berechnete Spesen wird hrXperts prüfen, erforderlichenfalls korrigieren und gegen Nachweis dem AG weiterberechnen.
3.4 Reisespesen von Beratern
70Ct/progefahrenen Kilometzer bzw. 1. Klasse Bahnticket oder Economy Flug. Übernachtungspauschale 150EUR
- §4 VERTRAULICHKEIT
4.1 hrXperts behandelt alle während dieses Projekts mitgeteilten Informationen über den AG vertraulich, soweit die Aufgabenstellung nicht eine Weitergabe an Dritte erfordert. Informationen, die hrXperts keinesfalls an Kandidaten weitergeben darf, werden bei Überlassung an hrXperts als „strikt vertraulich“ gekennzeichnet.
4.2 Informationen, die hrXperts dem AG während dieses Projekts mitteilt, insbesondere Informationen über Kandidaten, sind von dem AG vertraulich zu behandeln.
4.3 Etwaige Sperrvermerke von Kandidaten sind zu berücksichtigen.
- §5 EMPFEHLUNG ZUR SICHERUNG DER GLAUBWÜRDIGKEIT
Um die erfahrungsgemäß sonst auftretenden Nachteile (z.B. Wertigkeitsverlust der Position aus Sicht möglicher Kandidaten; Irritationen von Kandidaten) zu vermeiden, sollte der AG in Bezug auf die Zielposition für die Dauer der Kooperation mit hrXperts keinen anderen Berater mit gleicher Aufgabenstellung betrauen und eigene Aktivitäten zur Besetzung der Zielposition allenfalls in Abstimmung mit hrXperts entfalten.
- §6 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
6.1 Die Zusammenarbeit zwischen hrXperts und dem AG unterliegt ausschließlich dem Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
6.2 Nebenabreden über die Zusammenarbeit der Vertragspartner in diesem Projekt bestehen derzeit nicht. Jede Änderung dieses Vertrags ist nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich oder per Telefax vereinbart wurde; dasselbe gilt für jede Änderung dieser Schriftformregelung.
6.3 Soweit in diesem Vertrag „Textform“ vereinbart ist, genügen Brief, Telefax oder Email.
6.4 Ansprüche gegen hrXperts aus diesem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von hrXperts abtretbar.
- §7 SALVATORISCHE REGELUNG
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die in wirksamer und durchführbarer Weise dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. In entsprechender Weise sind etwaige Vertragslücken zu schließen. Die §§ 306, 306a BGB bleiben, falls sie wider Erwarten anwendbar sein sollten, unberührt.